Soll Seelze versiegelt werden?!: Seelze - Schottergärten

  • Veröffentlicht am: 21. Juli 2019 - 20:07

Die Fraktion Bündnis90/die Grünen im Rat der Stadt Seelze hat heute diesen Antrag gestellt:

Antrag:

1. Die Stadt Seelze setzt bei jetzigen und künftigen Baumaßnahmen die Nieders. Bauordnung durch und sorgt dafür, dass keine Schottergärten in Seelze mehr geschaffen werden.

2. Die Stadt Seelze muss ohnehin den Grundstückseigentümern einen Bescheid über die künftige Grundsteuer zustellen. Diesem fügt sie ein Schreiben bei, das auf die Nieders. Bauordnung hinweist und über die Folgen von Verschotterung aufklärt. 

3. Die Stadt überprüft im Rahmen Ihrer Bauaufsicht und weist Eigentümer auf die rechtliche Lage hin.

 

Begründung:

In der Nieders. Bauordnung sind Schottergärten nicht vorgesehen. Nach § 9 NBauO sind nicht überbaute Flächen so herzurichten und zu unterhalten, das sie nicht verunstaltet wirken und auch Ihre Umgebung nicht verunstalten.

Dabei gilt vor allem, die nicht überbauten Flächen als Grünflächen anzulegen, es sei denn als PKW-Stellplatz mit Zu- und Abfahrten.  Schottergärten sind Insektenfeindlich. Die vermeintliche Arbeitserleichterung ist nicht gegeben, denn auch Schottergärten müssen gepflegt werden, von

Nachbargrundstücken fällt Laub u.a. auf den Schotter. Oftmals geschieht das Pflegen mit Chemikalien, die nicht nur Pflanzen vernichten, sondern auch

Insekten den sicheren Tod bringen.