Kanalstraße/Kanalbrücke: Seelze - Kanal

  • Veröffentlicht am: 6. August 2019 - 9:02

Die Fraktion Bündnis90/die Grünen im Rat der Stadt Seelze hat diesen Antrag eingereicht.

Antrag

1.         Die Stadt Seelze verengt die Fahrspur der Kanalstraße Richtung Kanal ab der Heimstättenbrücke auf 3,00 m.

2.         Die Leitplanke wird entsprechend versetzt.

3.         Der daneben entlangführende Fuß-/Radweg wird bis zur Ampelkreuzung mit der B 441 um dieses Teilstück vergrößert.

4.         Der Fuß-/Radweg wird so verändert, dass er ein gleiches Niveau erhält z.B. durch Aufteerung.

5.         Der Bordstein der der B 441 wird abgesenkt, damit auch Fahrradfahrer vom Kirschbuschweg barrierefrei auf diesen Fuß-/Radweg gelangen können.

 

Begründung:

Die Kanalstraße wird im kurz bevor die Heimstättenbrücke auf Sie trifft, zu einer unechten Einbahnstraße. Sie hat spätestens im Bereich der Brücke über den Stichkanal eine Breite von rund 3,50 m. Eine Mindestbreite ist im Gesetz nicht vorgesehen. Neben der Straße befindet sich abgetrennt durch eine Leitplanke ein Streifen für Fuß- und Radfahrer, der von beiden Verkehrsteilnehmern in beiden Richtungen benutzt werden kann, aber im Bereich der Brücke durch eine Borsteinkante noch unterteilt wird. Dies bringt gerade für Radfahrer erhebliche Unfallgefahren mit sich.

Kurz nachdem die Heimstättenbrücke von links eingemündet ist, ist der links neben  der Kanalstraße abgetrennte Teil links 1,70 m breit, dann gibt es einen Bordstein und dann erhöht ein Teil von 1,20 m Breite. Dann macht die Straße eine 90 Grad Rechtskurve und dabei verringern sich die beiden linken Teile der Straße, die mit einer Leitplanke von der Straße abgetrennt sind. Nach der Kurve ist der ganz linke Teil knapp 1 m mit Bordstein breit. Abgesenkt recht daneben und begrenzt durch die Leitplanke ein Streifen von ca 1,35 m bis zum Fuß der Leitplanke. Die Kanalstraße als Einbahnstraße hat da eine Breite von 3,50 m. Hinter der Brücke endet die Leitplanke und dafür ist ein Bordstein direkt als Verlängerung der Leitplanke zu erkennen und die links von der Straße abgetrennten Teile sind zusammengeführt. Geradeaus kann man nicht in den Kirschbuschweg einfahren, weil an der B 441 der Bordstein nicht abgesenkt ist, abgesenkt ist er nur bei der Ampel für die Fußgänger. Kommt man vom Kirchbuschweg und will über die Brücke Richtung Heimstättenbrücke fahren, so geht das für Radfahrer, jedoch kann man nicht direkt auf den Streifen neben der Kanalstraße fahren, da im Einmündungsbereich der Bordstein an der B 441 nicht abgesenkt ist. Kurz vor der Kanalbrücke steht ein Verkehrsschild, das Fußgänger und Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer ausweist, obwohl ab der Brücke in Richtung Seelze die Teile durch einen Bordstein in zwei Teile getrennt sind.

Die Veränderung der Fahrzeugbreite für die Einbahnstraße auf 3,00 m ist ausreichend für den Verkehr. Furch die Hinzufügung dieses Teils von rund 0,50 cm für den Fuß-Radweg und die Schaffung eines Niveaus für Fuß- und Radfahrer dort für mehr Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Dann könnte man den Fuß-/Radweg durch einen durchgezogenen Streifen auch für jeweils eine Richtung kenntlich machen.

Wenn der Bordstein an der B 441 abgesenkt wird, ist es auch für die Radfahrer möglich, vom Kirschbuschweg gefahrlos auf die Fuß-Radweg zu kommen, was auch nach der Beschilderung im Kirchbuschweg Richtung Kanal möglich ist.